Sondernutzungserlaubnis für das kurzfristige Befahren der Fußgängerzone
Auch in Friedrichshafen ist, wie in vielen anderen Städten, das Befahren und Parken in der Fußgängerzone verboten. Auf der Seestraße ist zusätzlich auch das Be- und Entladen während der sogenannten Andienzeiten nicht gestattet. In diesen Fällen ist es daher erforderlich, eine Sondernutzungserlaubnis (Fußgängerzone) und/oder Ausnahmegenehmigung (Seestraße) für diese Fälle zu beantragen. Diese wird kostenpflichtig ausgestellt.
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Persönlich
Sie können die Sondernutzungserlaubnis/Ausnahmegenehmigung persönlich bei der Stadt Friedrichshafen, Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice, beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Information im Rathaus, Adenauerplatz 1. Folgende Informationen werden benötigt:
- Verwendungszweck
- Name und Anschrift des Antragstellers (bzw. Firma)
- PKW-Kennzeichen
- Straße (wo geparkt werden soll)
- Datum (wann geparkt wird)
- Uhrzeit (von - bis)
Bei einer Beantragung per Fax, +49 7541 203-215 oder E-Mail, buergerservice@friedrichshafen.de senden Sie uns bitte die unten genannten Angaben und geben Sie bitte an, ob Sie die Gebühr in bar bei Abholung entrichten möchten oder ob die Erlaubnis/Genehmigung Ihnen mit einer Rechnung zugesandt werden soll.
- Verwendungszweck
- Name und Anschrift des Antragstellers (bzw. Firma)
- PKW-Kennzeichen
- Straße (wo geparkt werden soll)
- Datum (wann geparkt wird)
- Uhrzeit (von - bis)
- Barzahlung oder Rechnung (mit Rechnungsanschrift)
Persönlich können Sie die Anträge während der Öffnungszeiten des Bürgerservices stellen:
Montag: 08.00 – 13.00 und 14.00 – 16.00
Dienstag: 08.00 – 13.00 und 14.00 – 16.00
Mittwoch: 08.00 – 13.00
Donnerstag: 08.00 – 13.00 und 14.00 – 16.00
Freitag: 08.00 – 13.00
Samstag: 09.00 – 13.00
Für die Ausstellung einer Sondernutzungserlaubnis/Ausnahmegenehmigung fallen folgende Gebühren an:
Sondernutzungserlaubnis, Fußgängerzone
- Bis 4 Stunden 6 Euro
- Ab 4 Stunden (ganzer Tag) 10 Euro
- Bis zu 3 Tagen 20 Euro
- Bis zu 1 Woche 30 Euro
- Bis zu 2 Wochen 50 Euro
- Bis zu 4 Wochen 80 Euro
- Weiterer angefangener Monat + 50 Euro
Andienzeiten
Von 6 bis 11 Uhr und von 18 bis 20 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Sondernutzungserlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Rechtsgrundlage
Freigabe
Stadt Friedrichshafen28.06.2013
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Abteilung Verkehr
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2128
verkehrswesen@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2140
Fax +49 7541 203-2159
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten