Senioren- und behindertengerechtes Wohnen
Die Stadt Friedrichshafen fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den barrierefreien Umbau von bestehenden Gebäuden und Wohnungen. Ziel der städtischen Förderung ist es, die Versorgung von älteren und behinderten Menschen mit geeignetem Wohnraum zu verbessern sowie deren dauerhaften Verbleib in Bestandswohnungen zu ermöglichen. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Sozialleistung (auf die kein Rechtsanspruch besteht) und keine öffentlichen Mittel im Sinne des Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer/Vermieter von bestehenden Gebäuden in Friedrichshafen, sowie Eigentümer/Vermieter von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Friedrichshafen. Für eine Bewilligung von größeren Projekten, ab 5 Wohneinheiten, bedarf es der Einzelfallentscheidung des zuständigen beschließenden Ausschusses des Gemeinderates.
Ablauf
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bereits vor Abschluss der Maßnahme eingereicht werden muss.
Fristen
Das Förderbudget für 2019 ist bereits ausgeschöpft. Anträge für das kommende Jahr werden voraussichtlich ab Januar 2020 entgegen genommen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag in einfacher Ausfertigung
- Kostenvoranschläge
- Grundriss und Ansichten des Objektes
- Bilder des Objekts im Ist-Zustand
Kosten
keine
Freigabe
Stadt Friedrichshafen, 21.05.2019
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Herr T. Ammann
Abteilung Wohnungswesen
stellv. Abteilungsleiter Wohnungswesen
Gebäude: Technisches Rathaus
Raum: 1.32
Tel. +49 7541 203-4251
Fax +49 7541 203-84251
t.ammann@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten