Rundfunkbeitrag anmelden
Im privaten Bereich müssen Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche Rundfunkgeräte Sie haben. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer
Diese Regelung gilt für
- Familien
- Wohngemeinschaften
- unverheiratete Paare.
- vom Treppenhaus oder
- einem Vorraum aus oder
- von außen betreten können.
Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden, wenn
- Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
- diese von niemandem bewohnt wird,
- für diese kein Mietvertrag besteht und
- für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon:
01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
* 20 Cent/Anruf aus den deutschen Festnetzen, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen
Ablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
- formlos schriftlich tun,
- ein Formular ausfüllen oder
- einen Online-Dienst nutzen.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil eine andere Bewohnerin oder ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals die Wohnung haben. Das bedeutet, Sie müssen
- dort wohnen,
- dort gemeldet sein oder
- im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter genannt sein.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Der Rundfunkbeitrag wurde zum 1. April 2015 von 17,98 Euro um 48 Cent gesenkt.
Kosten für Bürgerinnen und Bürger monatlich:
- je Wohnung: EUR 17,50
- jede weitere Wohnung: EUR 17,50
Sonstiges
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Rechtsgrundlage
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.06.2017 freigegeben.