Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
Durch die Streupflichtsatzung werden die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege und die weiteren in § 3 der Streupflichtsatzung genannten Flächen
- werktags bis 7 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr
Voraussetzungen
keine
Zuständigkeit
siehe oben
Ablauf
Wird gegen die Streupflichtsatzung verstoßen, überprüft und fotografiert der Außendienst der zuständigen Abteilung vorort.
Die Eigentümer und Besitzer des an die öffentliche Fläche (Straßen, Gehweg usw.) angrenzenden Grundstücks werden angeschrieben und aufgefordert, die öffentliche Fläche entsprechend der Streupflichtsatzung zu räumen, zu bestreuen und zu reinigen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Bei einem Verstoß gegen die Streupflichtsatzung kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sonstiges
Der Text der Satzung kann im Internet nachgelesen werden.
Rechtsgrundlage
Freigabe
25.01.2013 Stadt Friedrichshafen
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Abteilung Verkehr
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2111
verkehrswesen@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
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