Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Schiffe dürfen in Deutschland nur auf folgenden Gewässern fahren:
- Rhein, Neckar und Main
- Bodensee, der Hochrhein zwischen Basel und Neuhausen, zahlreiche bekannt gegebene Nebengewässer des Rheins und die obere Donau bei Ulm
Voraussetzungen
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Zuständigkeit
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
- wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
- wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt
Ablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung bzw. -satzung.
Rechtsgrundlage
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.10.2019 freigegeben.
Kontakt
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Tel. 07541/204-0
Fax 07541/204-5699
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
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