Häusliche Grünabfälle entsorgen
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Voraussetzungen
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Zuständigkeit
der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Ablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.01.2021 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Tel. 07541/204-0
Fax 07541/204-5699
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
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