Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung
- besitzt die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
- ist asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder
- ist ausländischer Flüchtling und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- die betroffene Person,
- die Eltern dieser Person,
- die Kinder dieser Person oder
- der Ehemann oder die Ehefrau beziehungsweise Lebenspartner oder Lebenspartnerin.
Zuständigkeit
- das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person
- Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
- Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin
Ablauf
Sie können die Eintragung persönlich oder schriftlich beantragen.
Sind Sie als antragsberechtigte Person aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin trägt die Geburt ins Geburtenregister ein. Sollte die Beurkundung nicht möglich sein, werden Sie umgehend informiert.
Erforderliche Unterlagen
- dieselben Unterlagen wie bei der Anzeige der Geburt.
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Kosten
- EUR 100,00
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00
Rechtsgrundlage
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.10.2019 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Frau Christa Dederer
Abteilung Standesamt
stellv. Abteilungsleiterin Standesamt
Gebäude: Rathaus
Raum: 1.07
Tel. +49 7541 203-2171
c.dederer@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Standesamt – Außenstelle Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-140
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Standesamt – Außenstelle Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-11 oder +49 7544 95900-12
Fax +49 7544 95900-19
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
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