Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab oder einer Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof beigesetzt.

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

Weitere Informationen und die entsprechenden Satzungen finden Sie hier.

Zuständigkeit

Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4300

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:

  • der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk)
  • die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts 

Ablauf

Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.

Fristen

Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag durch das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung des Stadtkreises verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

Todesbescheinigung

Kosten

Je nach Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag durch das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung des Stadtkreises verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 09.11.2020

Zugehörige Lebenslagen