Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

  • Bezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • Tag der Eintragung
  • Denkmalliste

Zuständigkeit

Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4701

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
    • wissenschaftliche,
    • künstlerische oder
    • heimatgeschichtliche Bedeutung
  • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

Ablauf

Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

Erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.02.2020 freigegeben.

Zugehörige Lebenslagen