Ausländische Schulabschlüsse (Zeugnisse) - Anerkennung beantragen
Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise
- bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder
- sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben möchten.
Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:
- Realschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
- Hauptschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
- Berufsabschluss einer reglementierten schulischen Ausbildung
- Hochschulreife für berufliche Zwecke
- Hochschulzugangsqualifikation für deutsche Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsnachweisen
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder
- Sie haben sich in Baden-Württemberg beworben für
- eine Aus- oder Weiterbildung oder
- eine Beschäftigung oder
- ein Studium mit ausländischen Bildungsnachweisen als deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige
Zuständigkeit
die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
Ablauf
Sie müssen die Anerkennung schriftlich oder persönlich beantragen. Nutzen Sie das bereit gestellte Formular. Beachten Sie die besonderen Hinweise. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle.
Über die Ergebnisse der Zeugnisprüfung und über eine mögliche Anerkennung der Gleichwertigkeit werden Sie schriftlich informiert.
Die Zeugnisanerkennungsstelle stellt Ihnen bei Anerkennung der erworbenen Qualifikation eine Bescheinigung darüber aus. Mit dem Bescheid erhalten Sie auch Informationen zur Überweisung der Gebühren. Schicken Sie kein Bargeld.
Fristen
frühzeitig, beachten Sie mögliche Bewerbungsfristen
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Passes bzw. Personalausweises
- für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedstaates: Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
- ausländische Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht
- Studiennachweise (falls vorhanden)
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung
- wenn Sie eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens beantragen, benötigen Sie außerdem:
- Einkommensnachweis (Familieneinkommen)
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder
Ausnahmen sind Unterlagen in englischer oder französischer Sprache, sie müssen in der Regel nicht übersetzt werden.
Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.
Möchten Sie von den Gebühren befreit werden, fügen Sie folgendes hinzu:
- Einkommensnachweise in geeigneter Form (Familieneinkommen!)
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder
Kosten
Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: EUR 100,00
Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Befreiung beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Hochschulzugang)
- § 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) (Prüfungen und Befähigungsnachweise)
- Landesanerkennungsgesetz
- EU-Richtlinien und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 15.10.2019 freigegeben.
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel. 0711 904-0
Fax 0711 904-11190
poststelle@rps.bwl.de
Informationen & Öffnungszeiten