Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen werden den Gutachterausschüssen von den beurkundenden Stellen, vor allem von den Notaren, zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich zugänglich und steht nur dem Gutachterausschuss zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch Auskunft aus der Kaufpreissammlung verlangt werden.

Zuständigkeit

Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. Wird mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können. Bei mit der Wertermittlung befassten Behörden und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann das Vorliegen eines berechtigten Interesses unterstellt werden.

Des Weiteren dürfen der Auskunft keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.

Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.

Die erteilten Auskünfte dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Ablauf

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Die Auskünfte werden in anonymisierter Form erteilt, das heißt die Namen und Anschriften der Eigentümer oder sonstiger berechtigter Personen dürfen nicht mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung muss ein schriftlicher formloser Antrag mit Angabe des Zwecks und Nachweis des „berechtigten Interesses“ an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gesendet werden. In dem Antrag muss eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet werden.

Kosten

Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 15.03.2021

Zugehörige Lebenslagen