Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
Fax +49 7541 204 8800


Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Ablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

Kosten

Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle.
Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

29.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen