Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt
Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Tel. 07071 / 99010 - 30
Fax 07071 / 99010 - 510
info@rak-tuebingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder
Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG
Ablauf
Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer hier herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.
Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.
Sonstiges
https://www.rak-karlsruhe.de/fuer-anwaelte-und-kanzleien/zulassung
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
- Kanzleibestätigung
- amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
- Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gem. § 43 f. BRAO (mind. 10 Zeitstunden)
- amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Kosten
205 Euro, siehe jeweils geltende Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Tübingen
Bearbeitungsdauer
vier bis sechs Wochen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
18.10.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Lebenslagen
* Onlineantrag mit Service-Konto: Die Stadt Friedrichshafen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Anliegen sicher und verschlüsselt online abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des kostenlosen Servicekontos auf service-bw.