Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.
Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.
Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
Akademiehof 1
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141-30996-0
Fax 07141-30996-90
info@adk-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Campus Friedrichshafen
Fallenbrunnen 2
88045 Friedrichshafen
Tel. 07541-2077-0
Fax 07541-2077-199
info@dhbw-ravensburg.de
Informationen & Öffnungszeiten
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen
Neckarsteige 6-10
72622 Nürtingen
Tel. 07022 201 0
Fax 07022 201 303
info@hfwu.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Ablauf
Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.
Sonstiges
keine
Fristen
Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:
- 15. Juli für das kommende Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester
Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.
Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Kosten
Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.
Rechtsgrundlage
- § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
- § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
- § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)
Freigabevermerk
16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg