Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen
Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Registrierung von gewerblichen Futtermittelunternehmen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Tel. +49 07071 757 0
RegFuttermUnt.ServiceBW@rpt.bwl.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.
Ablauf
Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.
Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.
Sonstiges
keine
Fristen
Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Die Registrierung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
23.07.2024 Regierungspräsidium Stuttgart
* Onlineantrag mit Service-Konto: Die Stadt Friedrichshafen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Anliegen sicher und verschlüsselt online abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des kostenlosen Servicekontos auf service-bw.