Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)
Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.
- Internetseiten der Landesärztekammer
Zuständigkeit
Bezirkszahnärztekammer Tübingen
Bismarckstr. 96
72072 Tübingen
Tel. (0 70 71) 9 11-0
Fax (0 70 71) 9 11 - 2 09
info@bzk-tuebingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel. 0711 - 769 89 0
Fax 0711 - 769 89 50
info@laek-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.
Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.
Sonstiges
Sie können sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen.
Fristen
Keine besonderen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine
Freigabevermerk
07.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg