Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen

Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.

Gemeinsames Registerportal der Länder

Zuständigkeit

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postanschrift
Postfach: 2411
89014 Ulm
Tel. 0731/1890
Fax 0731/1892200


Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg