Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.
- Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.
Zuständigkeit
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Tel. 0711 / 99347-0
Fax 0711 / 99347-45
info@lak-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart
Tel. 0711-674470-0
Fax 0711-674470-15
info@lpk-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Tel. (0711) 2 28 45-0
Fax (07 11) 2 28 45-44
info@lzk-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel. 0711 - 769 89 0
Fax 0711 - 769 89 50
info@laek-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
Ablauf
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Sonstiges
Keine.
Fristen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Kosten
Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe
Rechtsgrundlage
- §§ 32 ff. Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Weiterbildung)
- Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Freigabevermerk
04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg