Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

  • Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.

Zuständigkeit

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Tel. 0711 / 99347-0
Fax 0711 / 99347-45

Informationen & Öffnungszeiten

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart
Tel. 0711-674470-0
Fax 0711-674470-15

Informationen & Öffnungszeiten

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Tel. (0711) 2 28 45-0
Fax (07 11) 2 28 45-44

Informationen & Öffnungszeiten

Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel. 0711 - 769 89 0
Fax 0711 - 769 89 50

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Ablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Sonstiges

Keine.

Fristen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Kosten

Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen