Regierungspräsidium Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
- Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse;
- Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau;
- Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen;
- Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen.
Das RP trifft auch die Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.
Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Das RP führt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk) sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden, Straßenbauämter, Gewerbeaufsichtsämter sowie Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur. Widerspruchsbehörde ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich und im Öffentlichen Personennahverkehr.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, Bauleitplanung und in der Landwirtschaft.
Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gewahrt werden.
Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachangestellte, Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendare.
Parkplatz
Besucherparkplatz einschließlich Behindertenparkplätze beim Haus
Anfahrtsbeschreibung
siehe Anfahrtskizze
Betreute Dienstleistungen u. a.
- Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern
- Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Betrieb einer Apotheke beantragen
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen
- Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
- Ergänzungsschule - Betrieb anzeigen
- Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Ersatzschule - Genehmigung zum Betrieb beantragen
- Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen
- Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden
- Förderung für Horte beantragen
- Haltung besonders geschützter Arten anzeigen
- Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Hochwassergefahrenkarten nutzen
- Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigen
- Kommunale Tourismusinfrastruktur - Förderung beantragen
- Kurort oder Erholungsort in Baden-Württemberg - Anerkennung beantragen
- Modernisierung von Brückenbauwerken - Förderung beantragen
- Preisüberwachung beantragen
- Sachkundige Person nach § 14 Arzneimittelgesetz anzeigen
- Sachverständige für Gegenproben (Inländer) - Zulassung beantragen
- Schuldienst - sich online bewerben
- Schulen bauen - Förderung beantragen
- Stiftung - Satzungsänderung genehmigen lassen
- Stiftung - als rechtsfähig anerkennen lassen
- Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen
- Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis beantragen
- Vermarktungsgenehmigung beantragen
- Vorlagebescheinigung beantragen, Transportgenehmigung beantragen
- WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen beantragen
- Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
- Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen
- Zuwendungen beantragen für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule oder Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung
- Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen
- Änderungen bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern melden
Adressen & Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postanschrift
Postfach: 26 66
72016 Tübingen
Tel. 07071 757-0
Fax 07071 757-3190
poststelle@rpt.bwl.de
poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
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