Landesfamilienpass
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und Vorlage des Landesfamilienpasses die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Weitere vergünstigte Eintritte sind auf den jeweiligen Gutscheinkarten vermerkt.
Antragsberechtigte, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen bei den vorgenannten städtischen Dienststellen beantragen. Antragsberechtigt sind:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit nur einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Familien, die Hartz IV- bzw. kindergeldzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (unter Vorlage des aktuellen Bescheides).
Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und seit 1. Januar 2022 Wohngeldberechtigt sind (unter Vorlage des aktuellen Bescheides)
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Friedrichshafen, 15. Februar 2022
gezeichnet Dieter Stauber, Bürgermeister