Herausgabe eines Bürgerbuches
Das Bürgermeisteramt teilt der KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe jährlich zum Zwecke der Herausgabe eines Bürgerbuches Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohner mit.
Jeder Einwohner hat das Recht, der Veröffentlichung seiner Daten im Bürgerbuch zu widersprechen. Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies dem Bürgeramt (Adenauerplatz 1, Erdgeschoss) bzw. dem Bürgeramt Fischbach (Zeppelinstr. 306) oder den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch, Kluftern bzw. Raderach mitzuteilen.
Für die Ausübung des Widerspruchsrechts gegen die Veröffentlichung von Daten im Bürgerbuch wird gem. § 50 Abs. 3, 5 und 6 des Bundesmeldegesetzes eine Frist bis 30.04.2021 gesetzt.
Friedrichshafen, 01.04.2021
gez. Dieter Stauber
Bürgermeister