Antrag auf Ausstellung einer Absonderungsbescheinigung
Als Nachweis für die Quarantänedauer reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle beim Arbeitgeber. Wenn der betroffene Arbeitnehmer das nicht möchte, kann beim Rathaus eine Absonderungsbescheinigung beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte unten stehenden Antrag aus.
Antrag für eine positiv getestete Person
Ist Ihre Quarantäne beendet?
Beantragen Sie die Absonderungsbescheinigung frühestens zum Ende Ihrer Quarantäne. Vorher gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bei Krankschreibung
Sofern Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, darf für diesen Zeitraum keine Absonderungsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit entfällt der Anspruch auf Entschädigung für diesen Zeitraum. Es greift die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei etwa ein bis zwei Wochen. Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen.
Weitere Information
Die aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes regelt alles rund um die Absonderung. Hilfreiche Informationen rund um Absonderung und Quarantäne finden Sie auf der Internetseite des Landes.
Weitere Informationen, was zu tun ist, wenn ein Test positiv ausfällt, finden Sie hier: Verhalten im Verdachtsfall.