Wohngeldreform tritt in Kraft

Ab 1. Januar 2023 mehr Antragsberechtigte und höhere Zuschüsse. Land und Kommunen tun gemeinsam alles dafür, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten in Grenzen zu halten.

Kurz vor dem Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben das Land und die kommunalen Landesverbände ihren Willen bekräftigt, die vom Bund konzipierte Reform trotz der damit einhergehenden Herausforderungen so gut wie möglich umzusetzen. „Wir erwarten durch die Reform in der ersten Jah­reshälfte eine hohe Arbeitsbelastung in den Wohngeldbehörden“, sagte die Mi­nisterin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, in einer ge­meinsamen Mitteilung. „Das Land und die Kommunen tun gemeinsam alles da­für, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten und hierdurch verspätete Auszahlungen in Grenzen zu halten,“ so die Ministerin weiter. „Grundsätzlich gilt aber: Die Entlastung für einkommensschwache Haushalte ist überfällig und wird von uns sehr begrüßt. Die Berücksichtigung der Energiekosten in der Wohngeld-berechnung war eine langjährige Forderung Baden-Württembergs.“

„Trotz aller Bemühungen wird sich ein Antragsstau nicht vermeiden lassen“, so Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Würt­temberg. „Die Zahl der auf einen Schlag neu hinzugekommenen Berechtigten wird sich aller Voraussicht nach verdreifachen – wir rechnen mit mindestens 160.000 Haushalten, das wird nicht ohne Verzögerungen gehen, weil zusätzli­ches Personal nicht kurzfristig eingestellt werden kann und die vorhandenen Personalkapazitäten vor Ort knapp bemessen sind.“

„Die Wohngeldreform war überfällig, und insbesondere die Aufnahme einer Heiz­kosten-Komponente entspricht einer langjährigen kreiskommunalen Forderung“, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski. „Allerdings lässt sich eine derart groß angelegte Reform in so kurzer Zeit nicht ruckelfrei umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass die Wohngeldbehörden sowohl Vorschüsse gewähren als auch vorläufige Zahlungen leisten können. Den Bürgerinnen und Bürgern danken wir schon heute für ihr Verständnis bei eventuellen Verzögerungen und den Beschäftigten für ihr großes Engagement in dieser herausfordernden Situation.“

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hob hervor: „Auch die Wohngeldreform zeigt die grundsätzliche Problematik: Die Fragen der Machbarkeit und der Um­setzung werden vom Gesetzgeber zu wenig beleuchtet. Die Erweiterung der Reichweite des Wohngelds erachten wir ausdrücklich als notwendig und haben dieses Vorhaben im Grundsatz begrüßt. Allerdings war von Beginn klar, dass die Umsetzung nicht in so kurzer Frist realisiert werden kann. So wird es leider un­vermeidbar sein, dass viele potenzielle Wohngeldempfänger warten müssen, bis die Umsetzung gelingt.“

Mit der Wohngeldreform wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zum einen massiv ausgeweitet: Der Bund rechnet aufgrund der Anhebung der Einkom­mensgrenzen mit einer Verdreifachung des Empfängerkreises. Zum anderen wird dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt, was insge­samt zu einer Verdoppelung des durchschnittlich gezahlten Wohngelds führen dürfte.

„Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung die zahlreichen Vereinfa­chungsvorschläge der Länder zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands voll­umfänglich aufgreift, damit das neue Wohngeld bei den Haushalten mit niedri­gem Einkommen schnell und unbürokratisch ankommt“, so Ministerin Razavi. Sie wies darauf hin, dass auch bei einer möglicherweise längeren Bearbeitungs­zeit von Wohngeldanträgen keine Ansprüche verloren gehen: „Das Wohngeld wird gegebenenfalls auch rückwirkend ausbezahlt, wenn ein Anspruch auf diese Leistung besteht.“

Weitere Informationen:

Nicht nur Mieterinnen und Mieter in Form des Mietzuschusses, sondern auch Ei­gentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigenheim in Form des Lastenzuschusses können vom Wohngeld profitieren In Baden-Württemberg er­halten aktuell rund 50.000 Haushalte Wohngeld in Höhe von monatlich durch­schnittlich rund 288 EUR. Wohngeld wird Haushalten mit niedrigem Einkommen auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haus­haltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Be­lastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wurde Wohngeld beantragt, wird dieses rückwirkend bis zum Monatsersten des Antragsmonats ausgezahlt. Wei­tere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie unter www.service-bw.de/wohngeld

Quelle: Städtetag Baden-Württemberg