Wohngeldantrag kann komplett online gestellt werden

Zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld vom Bund neu geregelt. Ab sofort können berechtigte Häflerinnen und Häfler das Wohngeld auch bequem online beantragen.
Screenshot Wohngeldantrag online

Aufgrund der Wohngeld-Reform haben mehr Haushalte mit kleinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Und das neue Wohngeld fällt zudem höher aus als bisher. Neu ist auch eine Heizkostenkomponente, die die steigenden Heizkosten auffangen soll.

Das Land hat den Kommunen nun einen bürgerfreundlichen, dynamischen Online-Wohngeldantrag über die Plattform service-bw.de zur Verfügung gestellt, damit Bürgerinnen und Bürger den Erstantrag zum Mietzuschuss bequem und einfach von zu Hause aus online stellen können. Die Antragsteller werden dabei über einen Assistenten mit gezielten Fragen durch den Antrag geführt und die verschlüsselten Daten können direkt zur Anspruchsermittlung verwendet werden. Damit wird die Antragstellung nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, auch die Wohngeldstellen profitieren von der Digitalisierung und können das höhere Antragsaufkommen schneller bearbeiten.

Die Stadt Friedrichshafen hat den neuen elektronischen Wohngeldantrag in ihre Online-Dienstleistungen aufgenommen und stellt ihn unter www.friedrichshafen.de/wohngeld neben weiteren Informationen und Ausfüllhinweisen zur Verfügung.

Zur Nutzung des neuen elektronischen Wohngeldantrags benötigen Bürgerinnen und Bürger ein kostenloses Servicekonto auf service-bw. Dieses Konto kann unter www.service-bw.de/registrierung einfach angelegt werden. Mit dem Servicekonto können Bürgerinnen und Bürger sicher mit der Verwaltung kommunizieren, können Onlineanträge einreichen und Rückmeldungen sicher digital erhalten. Außerdem kann die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in service-bw genutzt werden.

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter erhalten (Mietzuschuss), als auch Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes (Lastenzuschuss). Es wird auf Antrag durch die am Wohnort zuständige Wohngeldbehörde bewilligt. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete oder Belastung. Derzeit kann allerdings nur der Mietzuschuss über den Online-Prozess beantragt werden.

Weitere Informationen zum Wohngeld sowie einen Wohngeldrechner stellt die Bundesregierung unter www.bmwsb.bund.de bereit.