Verwirrung um Grundsteuerbescheide

Im Januar 2023 hat die Stadt Friedrichshafen auf Grundlage der aktuell noch gültigen Grundsteuerfestsetzung die Grundsteuerbescheide verschickt.

Anders als in den Vorjahren gehen nun aber vermehrt Widersprüche ein: Die Stadt vermutet allerdings eine Verwechslung zwischen den Grundsteuerbescheiden und den neuen Messbescheiden des Finanzamts aufgrund der Grundsteuerreform.

Die Grundsteuerbescheide der Stadt Friedrichshafen wurden wie in den Vorjahren nach dem „alten“ Grundsteuer-Recht erstellt. Da der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen keine Änderung des Hebesatzes beschlossen hat, ergibt sich auch bis 31.12.2024 keine Änderung bei der Höhe oder der Berechnung der Grundsteuer. Geänderte Grundsteuerbescheide werden derzeit nur dann erstellt, wenn sich beim Steuerpflichtigen in Bezug auf Erwerb, Veräußerung, Neubau, Umbau und Anbau Änderungen ergeben. Das bedeutet konkret, dass die Grundsteuerreform keine Auswirkung auf die aktuellen Grundsteuerbescheide hat, die die Jahre bis einschließlich 2024 betreffen.

Da allerdings im Vergleich zu den Vorjahren vermehrt Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide bei der Stadt eingehen, vermutet die Stadt eine Verwechslung mit den Grundstückswertbescheiden und den Grundsteuer-Messbescheiden, die die Finanzämter aufgrund der Grundsteuer-Reform versenden und die die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.

Grundsteuerpflichtige, die gegen die neuen Grundstückswertbescheide und die neuen Grundsteuer-Messbescheide Einspruch erheben möchten, müssen den Einspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt beim Finanzamt einlegen, nicht aber bei der Stadt Friedrichshafen.

Wer tatsächlich gegen den aktuellen Grundsteuerbescheid der Stadt, der nach „altem“ Recht erstellt wurde, Einspruch erheben will, kann dies nur bezüglich der Grundsteuerberechnung machen, also der Berechnung aus „richtiger Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer“. Der Widerspruch muss dann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich und mit Unterschrift bei der Stadt Friedrichshafen eingehen. Ein solcher Widerspruch hat aber keine Wirkung auf die Grundstückswertbescheide und Grundsteuer-Messbescheide des Finanzamts, die aufgrund der Grundsteuerreform versandt werden.