Mittwoch, 22. März 2023
Kategorie: Medieninformationen

Einzelhandel im Trapp-Areal erwünscht

In der Schwäbischen Zeitung wurde der Eindruck erweckt, die Stadt Friedrichshafen habe für die Bebauung des ehemaligen Trapp-Areals keine Einzelhandelsnutzung genehmigt. Nun stellt die Stadtverwaltung klar: „Selbstverständlich ist dort Einzelhandel möglich und von uns auch erwünscht“, betont Erster Bürgermeister Fabian Müller.
Portrait: Fabian Müller
Erster Bürgermeister Fabian Müller

Auf dem Gelände der Friedrichstraße 26 und 28 baut die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) auf rund 1.800 Quadratmetern ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit insgesamt 31 Wohnungen, einer Tiefgarage und drei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Darüber hat die Schwäbische Zeitung am 27. Februar berichtet: „Das Neubauprojekt mit einem Volumen von 27,3 Millionen Euro bietet künftig Raum für rund 2.700 Quadratmeter Wohnfläche und rund 290 Quadratmeter Gewerbefläche in Form von Büro- und Dienstleistungsflächen. Laut WHS ist die Baugenehmigung für eben diese Büro- und Dienstleistungsflächen erteilt worden — nicht für Einzelhandel, der nicht mehr vorgesehen ist.“ Wenige Tage später kommentierten dann die Spießgesellen: „Die Investoren sagen, die Baugenehmigung sei nur auf Dienstleistung und Büros ausgestellt. Das sagt zwar noch nicht, ob Einzelhandel beantragt wurde, aber die Spießgesellen sehen trotzdem bei der Stadtverwaltung mehr Gestaltungsmacht. Wenn die dort Einzelhandel vorgeschrieben hätte, würde der mutmaßlich auch kommen.“

„Dieser Darstellung widersprechen wir mit aller Deutlichkeit“, sagt Fabian Müller, Erster Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen. „Schon in den Vorgesprächen zum Baugesuch wurde sowohl vom ursprünglichen Bauherrn als auch von der Verwaltung großen Wert darauf gelegt, im Erdgeschoss möglichst flexible Grundrisse darzustellen, so dass eine spätere Einzelhandelsnutzung auch flexibel umgesetzt werden kann.“ Entsprechend seien die Planunterlagen eingereicht und im Dezember 2020 auch genehmigt worden. Die Bebauung des ehemaligen Trapp-Areals war zunächst von der Lake Estates GmbH & Co. KG aus Überlingen vorangetrieben worden, die dann aber nach Genehmigung der Pläne das Projekt an die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH weitergegeben hat.

„Natürlich wünschen wir uns in der Stadt in dieser attraktiven Lage auch attraktiven Einzelhandel, der das Angebot in der Stadt ergänzt und abrundet, der Kundinnen und Kunden anzieht. Und Einzelhandel ist baurechtlich natürlich auch möglich. Wenn nun durch die Schwäbische Zeitung oder den neuen Bauträger der Eindruck erweckt werden sollte, dass wir nur Büro- und Dienstleistung genehmigt hätten, dann ist das schlichtweg falsch.“

Das Baugrundstück in der Friedrichstraße wird bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt, das heißt es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Der zugrundeliegende Flächennutzungsplan weist eine gemischte Baufläche aus. Damit sind – wie in der Umgebung vorherrschend – gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzung zulässig.

Eine Einschränkung auf bestimmte gewerbliche Nutzung, wie etwa Einzelhandel, gibt es weder aufgrund der erteilten Genehmigung noch aufgrund der baurechtlichen Voraussetzungen – entsprechend gibt es aber auch keine Möglichkeit für die Stadtverwaltung, an dieser Stelle und nur für dieses Projekt ausdrücklich Einzelhandel vorzuschreiben. „Wir können aufgrund der Rechtslage hier keinen Einzelhandel vorschreiben, ihn aber genausowenig ausschließen. Wir haben aber von Anfang eine flexible Nutzung vorgesehen, die ausdrücklich Einzelhandel ermöglichen soll“, betont Müller. „Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn am Ende Einzelhändler einziehen – die Lage ist einfach perfekt dafür geeignet. Diese Entscheidung liegt aber nicht bei uns, sondern bei Wüstenrot Haus- und Städtebau.“