Montag, 07. Oktober 2019
Kategorie:
Bekanntmachungen
Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Da die Übermittlung der Daten des Jahrgangs 2003 für März 2020 vorgesehen ist, kann ein etwaiger Widerspruch nur berücksichtigt werden, sofern dieser bis zum 28.02.2020 bei der Meldebehörde eingeht.