Brandenstein-Zeppelin scheitert mit Zivilklage

Das Landgericht Ravensburg hat in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und der Stadt Friedrichshafen der Stadt Friedrichshafen recht gegeben.

Damit ist Albrecht von Brandenstein-Zeppelin erneut mit einer Klage gegen die Stadt gescheitert, die Widerklage der Stadt war erfolgreich. Das Landgericht Ravensburg hat das Urteil am Montag, 20. Dezember 2021 verkündet. Der Streitwert wurde auf 15 Millionen Euro festgesetzt. „Es war von vorneherein klar, dass auch diese Klage abgewiesen wird“, sagt Dr. Andreas Dietzel, Clifford Chance PartmbB, einer der Anwälte, die die Stadt Friedrichshafen vertreten. „Die Klage war ohne Substanz und konnte einer rechtlichen Beurteilung schlicht nicht standhalten.“

Für Oberbürgermeister Andreas Brand ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein: „Albrecht von Brandenstein-Zeppelin beschäftigt die Stadt und die Gerichte gleichermaßen mit seinen aussichtslosen Klagen. Dass das Gericht sowohl die Klage abgewiesen als auch unserer Widerklage stattgegeben hat, bestätigt erneut die Stadt und ihre Rechtsposition.“ Mit der erfolgreichen Widerklage kann die Stadt zudem verhindern, dass von Brandenstein-Zeppelin künftig erneut Ansprüche auf derselben Grundlage geltend machen kann. Von Brandenstein-Zeppelin muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Im Zivilprozess beim Landgericht Ravensburg ging es um behauptete Ansprüche von Brandenstein-Zeppelins aus einer Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923. Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines ZF-Aktienpakets an die Deutsche Bank AG im Jahr 1990 hatten Nachfahren von Ferdinand Graf von Zeppelin, unter ihnen auch von Brandenstein-Zeppelin, ausdrücklich auf die nun geltend gemachten Ansprüche verzichtet. Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hatte rund 30 Jahre nach diesem Verzicht dennoch geklagt und eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichshafen gefordert. Den Streitwert der Widerklage bezifferte das Landgericht mit 4 Millionen Euro.

Das Landgericht Ravensburg führte in der Urteilsbegründung aus, dass der Kläger wirksam auf Rechte aus der Vergleichsvereinbarung von 1923 verzichtet habe. Ob der vom Kläger behauptete Tatbestand der Sittenwidrigkeit angenommen werden könne, müsse weder entschieden noch geprüft werden, weil etwaige Ansprüche jedenfalls verjährt seien. Zudem sei die vom Kläger behauptete angebliche „verwerfliche Gesinnung“, so das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vom Kläger schlüssig dargelegt worden.  Damit folgte das Landgericht Ravensburg der Argumentation der Stadt und ihrer Anwälte.

Die Stadt wurde im Verfahren beim Landgericht Ravensburg von den Clifford Chance-Rechtsanwälten Dr. Andreas Dietzel, Uwe Hornung und Dr. Paul Hauser sowie von Alexander Büker, dreher + partner mbB, vertreten.

Die Klage beim Landgericht Ravensburg reiht sich ein in mehrere Klagen von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, die sich im Kern gegen die Stadt im Zusammenhang mit der Zeppelin-Stiftung richten: Im Jahr 2020 unterlagen von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic beim Verwaltungsgericht Sigmaringen mit einer Klage auf Wiederherstellung der alten Zeppelin-Stiftung. Gegen dieses Urteil haben die Kläger Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt. Das Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Der Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen vorangegangen war im Jahr 2015 ein Antrag von Albrecht und Frederic von Brandenstein Zeppelin an das Regierungspräsidium Tübingen, ebenfalls auf Wiederherstellung der alten Zeppelin-Stiftung. Dieser Antrag scheiterte ebenfalls und wurde vom Regierungspräsidium als unzulässig und unbegründet abgelehnt.

Weitere sieben Klagen auf Akteneinsicht wurden im Oktober 2021 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zusammengefasst verhandelt – und auch hier scheiterten die beiden Kläger: Die Klagen wurden abgewiesen, die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, Berufung wurde nicht zugelassen. 

Info: Weitere Informationen zur Zeppelin-Stiftung und Hintergründe zu den Rechtsstreitigkeiten unter www.zeppelin-stiftung.de