Mittwoch, 05. Dezember 2018

Verwaltungsgericht verhandelt über Zeppelin-Stiftung

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat dem Kläger Albrecht von Brandenstein-Zeppelin eine Frist gesetzt: Bis 31. Januar 2019 hat von Brandenstein-Zeppelin noch Zeit, die von ihm bereits vor zwei Jahren eingereichte Klage gegen das Land Baden-Württemberg zu begründen.

Von Brandenstein-Zeppelin hatte beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen vom Dezember 2016 eingereicht. Darin hatte das Regierungspräsidium den Antrag von Brandenstein-Zeppelins auf Wiederbegründung der alten, 1947 aufgehobenen Zeppelin-Stiftung abgelehnt.

Sollte von Brandenstein-Zeppelin bis 31. Januar 2019 noch eine Begründung einreichen, gibt das Verwaltungsgericht dem Land, vertreten durch das Regierungspräsidium, und der Stadt Friedrichshafen als Beigeladene, bis Ende Februar 2019 Zeit, Erwiderungen einzureichen.

Unabhängig davon, ob bis zum Ende der Frist noch eine Begründung der Klage eingeht, hat das Verwaltungsgericht angekündigt, dass im zweiten Quartal 2019 eine mündliche Verhandlung stattfinden wird. Bei dieser Verhandlung soll es zunächst nur um die Frage der Klagebefugnis gehen.