Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Friedrichshafen ist bemüht, den Sitzungsdienst mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen, jedoch kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Barrierefreiheit im Sitzungsdienst angeboten werden. Die im Sitzungsdienst zur Verfügung gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.08.2021 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 09.01.2023 überprüft.

Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt

Bei Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Bitte beschreiben Sie im Kommentarfeld die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stadt Friedrichshafen
Repräsentation und Gremien

Geschäftsstelle Gemeinderat
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Friedrichshafen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie weiter oben in dieser Erklärung unter „Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt“.

Falls die Stadt Friedrichshafen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 279-3360

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis können Sie wie folgt erreichen:

Behindertenbeauftragte Dorothea Horn
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204-5087

https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/behinderung/behindertenbeauftragte/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.