Fahrradstraßen: Blaue Banner weisen auf Regeln hin

Die Stadt hat zwei blaue Banner mit Informationen zur „Fahrradstraße“ in der Aistegstraße/Flugplatzstraße und in der Schmidstraße/Schloßstraße aufgestellt. Sie weisen darauf hin, welche Regeln in einer Fahrradstraße gelten.
Blaues Banner an der Fahrradstraße.
Blaue Banner am Anfang der Fahrradstraße weisen in der Schmidstraße/Schloßstraße auf die geltenden Regeln in einer Fahrradstraße hin.

Mit den auffälligen Bannern am Beginn der Fahrradstraße werden alle Durchfahrenden auf die Fahrradstraße aufmerksam. Die Banner werden zusätzlich zu den Piktogrammen auf der Straße auf die Fahrradstraße hinweisen.

Grundsätzlich haben Personen, die mit dem Fahrrad und dem E-Scooter unterwegs sind, in einer Fahrradstraße Vorrang. Autofahrerinnen und Autofahrer sind in einer Fahrradstraße quasi „zu Gast“. Auf dem Plakat werden drei wichtige Regeln dargestellt, die in einer Fahrradstraße gelten. 

Zum einen gilt für alle Fahrzeuge maximal Tempo 30. Dazu gehören Autos, Motorräder, E-Scooter, E-Bikes und Fahrräder. In einer Fahrradstraße ist es den Radlerinnen und Radlern jederzeit erlaubt, nebeneinander zu radeln. Das bedeutet, der motorisierte Verkehr muss sich, wenn nötig hinten einreihen. Wenn überholt werden kann, ist dies nur mit dem vorgeschriebenen Abstand von 1,50 Meter möglich.

Zusätzlich gilt in allen Friedrichshafener Fahrradstraßen „Anlieger frei“. Das bedeutet, nur wer dort wohnt, arbeitet, jemanden besucht, Erledigungen tätigen möchte oder ein anderes Anliegen hat, darf die Straße mit einem motorisierten Fahrzeug befahren. 

Ziel ist es, den Radfahrenden eine sichere Routenwahl zu ermöglichen und die Sicherheit zu erhöhen. Motorisierte Fahrzeuge sind dem Radverkehr eindeutig untergeordnet.

Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.