Am 27. November findet in Baden-Württemberg die Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz statt.
In der Landesverfassung von Baden-Württemberg (LV) sind vier Fälle vorgesehen, in denen eine landesweite Volksabstimmung durchgeführt wird:
Die Landesregierung hat am 26. Juli 2011 mit den Stimmen der Kabinettsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und des SPD-Justizministers Rainer Stickelberger mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf wurde in einer Sondersitzung des Landtags am 16. September in erster Lesung beraten, am 28. September wurde es in dritter Lesung abgelehnt. Nach einem Antrag aus der Mitte der Landtagsabgeordneten auf Durchführung einer Volksabstimmung hat das Kabinett daraufhin den Abstimmungstag auf den 27. November festgelegt.
A) Deutsche im Sinne von Art. 116 GG,
B) geboren am 27.11.1993 oder früher,
C) Hauptwohnung seit mindestens 27.08.2011 in Baden-Württemberg,
nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen.
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)' zu?"
Interaktiver Stimmzettel für die Volksabstimmung 2011 (SWF - 62 KB)
S21 Kündigungsgesetz (PDF - 17 KB)
Mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten in Baden-Württemberg muss mit "Ja" stimmen, gleichzeitig müssen mehr "Ja"- als "Nein"- Stimmen abgegeben werden, damit das Gesetz beschlossen wird. Notwendig sind also mindestens rund 2,5 Millionen "Ja"-Stimmen.
Das heißt: Gemäß der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Art. 60 Abs. 5) entscheidet bei der Volksabstimmung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn die Landesregierung also per Gesetz verpflichtet werden soll, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben (die Gesetzesvorlage ist der Gegenstand der Volksabstimmung), müssen mehr gültige "Ja"-Stimmen als "Nein"-Stimmen abgegeben werden. Das Gesetz ist aber erst dann beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten (= Quorum) zustimmt ("Ja"-Stimmen).
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