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Volksabstimmung Stuttgart 21

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Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes am 27. November 2011


Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 28. September 2011 eine Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz angeordnet und den Abstimmungstag auf den 27. November 2011 festgesetzt.

Abstimmungsleiter bei der Stadt Friedrichshafen ist:
Herr Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt

Alle Nachrichten und Bekanntmachungen zur Volksabstimmung finden Sie hier.

Alle allgemeinen Informationen zur Abstimmung finden Sie auf dieser Seite. Scrollen Sie dazu nach unten oder benutzen Sie die Links der Inhaltsübersicht.

Inhaltsübersicht:

Stimmrecht

Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag zum Landtag wahlberechtigt ist, d.h.

wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Abstimmungstag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (Zuzugs-Stichtag: 27.08.2011) und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen,

  1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
  2. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. Dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.


In Friedrichshafen abstimmen kann nur, wer in das Stimmberechtigtenverzeichnis der Stadt Friedrichshafen eingetragen ist oder einen Stimmschein hat.


Von Amts wegen sind im Stimmberechtigtenverzeichnis alle Personen eingetragen, die

  • seit 27. August 2011 mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg wohnen und
  • am 23. Oktober 2011 ihre Hauptwohnung in Friedrichshafen haben.

 

Zuzug aus einer Gemeinde Baden-Württembergs, Wechsel Haupt-/ Nebenwohnsitz

Wer aus einer anderen Gemeinde/ Stadt zugezogen ist und sich erst nach dem 23. Oktober 2011 in Friedrichshafen anmeldet, bleibt im Stimmberechtigtenverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde eingetragen. Der/die Stimmberechtigte kann somit in seinem / ihrem früheren Stimmlokal abstimmen oder sich von seinem / ihrem früheren Wahlamt Briefabstimmungsunterlagen ausstellen lassen.

Dieselbe Regelung gilt für den Fall, dass der/die Stimmberechtigte seine/ihre in Friedrichshafen liegende Nebenwohnung zwischen  dem 23.10.2011 und dem 06.11.2011 als Hauptwohnung anmeldet.
Will dieser Personenkreis in Friedrichshafen abstimmen, muss die Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis beantragt werden.


Nach dem 06. November 2011 ist eine Aufnahme in das Stimmberechtigtenverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.

Ummeldung innerhalb Friedrichshafens

Wer nach dem 23. Oktober 2011 seine Hauptwohnung innerhalb Friedrichshafens ummeldet, bleibt auf jeden Fall im Stimmberechtigtenverzeichnis seiner bisherigen Wohnung eingetragen. Eine Eintragung in das neue Stimmberechtigtenverzeichnis ist auch auf Antrag nicht möglich. Sofern der/die Stimmberechtigte am Abstimmungstag verhindert ist und nicht in seinem/Ihrem früheren Stimmlokal abstimmen kann, besteht die Möglichkeit, rechtzeitig Briefabstimmungsunterlagen zu beantragen.

 

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Briefabstimmungsunterlagen

Wer kann in Friedrichshafen Briefabstimmungsunterlagen beantragen?

Nur wer im Stimmberechtigtenverzeichnis der Stadt Friedrichshafen eingetragen ist, kann hier Briefabstimmungsunterlagen beantragen.

Wenn Sie verhindert sind, am Tag der Volksabstimmung Ihre Stimme in Ihrem Abstimmungsraum abzugeben und dies in einem anderen Abstimmungsraum in Baden-Württemberg oder durch Briefabstimmung machen möchten, benötigen Sie einen Stimmschein.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Die Beantragung des Stimmscheins ist sowohl mündlich (nicht jedoch telefonisch) als auch schriftlich möglich.

 

Sie können hierfür auch den auf der Stimmbenachrichtigung vorgesehenen Antrag verwenden. Der Antrag kann ebenso in elektronischer Form gestellt werden (z.B. E-Mail, Telefax).

Wie bei den vorangegangenen Wahlen können Sie auch bei der Volksabstimmung Ihre Briefabstimmungsunterlagen per Internet beantragen.

Diese Möglichkeit steht Ihnen hier ab Samstag, 29.10.2011 bis Donnerstag, 24.11.2011, 12.00 Uhr, zur Verfügung:

 

Der Antrag kann auch formlos per Mail gestellt werden: wahlen(at)friedrichshafen.de

Zur Antragstellung benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten auch die Stimmbezirksnummer und Ihre Stimmberechtigten-Nummer. Die Angaben hierfür können Sie Ihrer Stimmbenachrichtigung entnehmen.

Grundsätzlich gilt:

Wann und wie lange kann der Antrag gestellt werden?

Die Ausgabe von Briefabstimmungsunterlagen ist frühestens ab Montag, 07. November 2011 möglich.

Briefabstimmungsunterlagen können persönlich im städtischen Rathaus, Adenauerplatz 1, Bürgeramt (Erdgeschoss) bis Freitag, 25.11.2011, während der folgenden Öffnungszeiten beantragt werden.

Mo: 08.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Di:  08.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mi:  08.00 bis 13.00 Uhr
Do: 08.00 bis 18.00 Uhr,
Fr:  08.00 bis 13.00 Uhr,
Sa: 10.00 bis 13.00 Uhr.

Am Freitag, 25.11.2011, ist die Beantragung noch bis 18.00 Uhr möglich.    

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Stimmlokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, verlängert sich diese Frist noch bis zum Tag der Volksabstimmung, 15.00 Uhr.

Sofern glaubhaft versichert wird, dass einem/einer Stimmberechtigten die beantragten Briefabstimmungsunterlagen nicht zugegangen sind, kann noch bis Samstag, 26.11.2011, 12.00 Uhr, ein neuer Stimmschein ausgestellt werden.

Bis wann müssen Abstimmungsbriefe zurückgesandt werden?

Der Abstimmungsbrief muss spätestens am 27.11.2011, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Friedrichshafen vorliegen, da ab diesem Zeitpunkt die Abstimmungshandlung abgeschlossen und mit der Auswertung der Stimmzettel begonnen wird.

Der Abstimmungsbrief sollte daher entweder bereits umgehend nach Erhalt der Unterlagen, spätestens jedoch bis Donnerstag vor dem Abstimmungstermin der Post oder einem anderen Beförderungsunternehmen übergeben werden oder spätestens am 27.11.2011 vor 18.00 Uhr persönlich beim Wahlamt der Stadt Friedrichshafen abgegeben werden. Bei Aufgabe zur Post innerhalb des Bereichs der Deutschen Post AG braucht der Abstimmungsbrief nicht frankiert zu werden. Anders verhält es sich natürlich, wenn er im Ausland verschickt wird.

 

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Stimmbenachrichtigung (Wahlbenachrichtigungskarte)

Die Stimmbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post AG zwischen dem 29. Oktober 2011 und dem 05. November 2011 den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Falls jemand nach diesem Zeitpunkt noch keine Stimmbenachrichtigung erhalten hat aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Friedrichshafen in Verbindung setzen.

Im Gegensatz zu früheren Wahlen erhalten Sie bei der Volksabstimmung Ihren Nachweis des Stimmrechts nicht in Form einer Postkarte, sondern als DIN A4-Schreiben. Dieser Stimmbenachrichtigung liegt zusätzlich der Gesetzesvorlagen-Text des S 21-Kündigungsgesetzes bei.

 

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Stimmzettel

Jede/r Abstimmende erhält am 27.11.2011 direkt in seinem/ihren  Stimmlokal den Stimmzettel ausgehändigt.

Inhalt des Stimmzettels:

Die mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet wie folgt:

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?“

Außerdem enthält der Stimmzettel noch folgende Hinweise:

  • Mit „Ja“ stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündi-gungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzie-rungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.
  • Mit „Nein“ stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben



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Stimmlokale

Die genaue Nummer und Adresse Ihres Stimmlokals können Sie Ihrer Stimmbenachrichtigung entnehmen.

Auf Grund der kurzfristigen Festsetzung des Abstimmungstermins stehen für die Volksabstimmung nicht alle bei bisherigen Wahlen übliche Räumlichkeiten zur Verfügung.

Folgende Stimmlokale mussten geändert werden:

Wahllokal bisher:

Stimmlokal neu:

Evangelisches Gemeindezentrum, Linzgaustr. 53

Schule Fischbach, Zeppelinstr. 270

Schule Schnetzenhausen, Manzeller Str. 23

Dorfgemeinschaftshaus Schnetzenhausen, Obere Mühlbachstr. 15

Gemeindesaal St. Columban, Paulinenstr. 100

Kindergarten St. Columban, Paulinenstr. 100/1

Gemeindehaus Berg, Schulstr. 10

Kindergarten Berg, Schulstr. 8

Bürgerhaus Kluftern, Markdorfer Str. 110

Rathaus Kluftern, Gangolfstr. 2



Alle Stimmlokale sind am 27.11.2011 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Ob das für Sie vorgesehene Stimmlokal auch für gehbehinderte Personen problemlos zugänglich ist, können Sie Ihrer Stimmbenachrichtigung entnehmen (barrierefrei – nicht barrierefrei). Ggf. sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Vorfeld Briefabstimmungsunterlagen zu beantragen.

 

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Service

Kontakt:

Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt - Wahlen –
Adenauerplatz 1
1. Obergeschoss, Zimmer 1.03 und 1.05
88045 Friedrichshafen
E-Mail: wahlen(at)friedrichshafen.de

URL: http://wahlen.friedrichshafen.de

 

Ansprechpartner:
Frau Piepka

Telefon:  (07541) 203 2170

Frau Röther
Telefon: (07541) 203 2180


Öffnungszeiten:
Mo  8 bis 12 Uhr / 14 bis 16 Uhr
Di   8 bis 12 Uhr      
Mi   8 bis 12 Uhr     
Do  8 bis 12 Uhr / 14 bis 18 Uhr
Fr   8 bis 12 Uhr