Das Stadtplanungsamt bereitet die Entscheidungen des Gemeinderates in den vielfältigen Bereichen der Stadtplanung vor und ist somit zuständig für die grundgesetzlich verankerte kommunale Planungshoheit.
Die Stadtplanung steuert die städtebauliche und gestalterische Stadtentwicklung. Das bedeutet eine dauerhafte Aufgabe für Verwaltung und Gemeinderat, die oft gegensätzlichen Interessen von Bewohnern, Besuchern und Nutzern einer Stadt in gesamtheitliche Konzepte zu bringen, die dem Allgemeinwohl dienen.
Großprojekte von überregionaler Bedeutung - etwa die Neue Messe, das Fachmarktzentrum, Thermalbad oder K 42 - müssen im Stadtplanungsamt planerisch vorbereitet und koordiniert werden. Bei vielen privaten Einzelbauvorhaben gilt es, gestalterische Zielsetzungen und planungsrechtliche Anforderungen der Gesetzgebung miteinander in Einklang zu bringen.
Nach den bundeseinheitlichen Vorschriften werden im Stadtplanungsamt die Flächennutzungsplanung, zahlreiche Bebauungspläne und verschiedene Satzungen für Wohn- und Gewerbegebiete erarbeitet. Stadtteil- und Ortsrahmenpläne entstehen hier wie auch Gestaltungspläne für öffentliche Straßen und Plätze. Dem Amt obliegt auch die Planung für Sanierungs- oder so genannte Konversionsgebiete. Das sind Flächen, die bisher militärisch oder von anderen „Sondernutzern“ wie Post oder Bahn belegt waren und zukünftig Wohnen, Gewerbe, Bildung oder auch Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Das Stadtplanungsamt ist für das öffentliche Stadtbild mitverantwortlich und berät darüber hinaus auch Bauherren und Architekten bei ihrer privaten Haus- und Gestaltungsplanung.
Stadtplanungsamt
Amtsleitung: Marion Klose
Charlottenstr. 12
88045 Friedrichshafen
Tel: (07541) 203 46 00
stadtplanungsamt(at)friedrichshafen.de
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