Große Kreisstädte sind nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten, um die Selbstkontrolle als elementaren Bestandteil kommunaler Selbstverwaltung sicherzustellen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist eine „verwaltungsinterne Kontrollinstanz“ für die gesamte Finanzwirtschaft der Stadt.
Es erfüllt die ihm zugewiesenen Aufgaben der örtlichen Prüfung und untersteht unmittelbar dem Oberbürgermeister. Es ist für die Erfüllung seiner Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Rechnungsprüfungsamt
Amtsleitung: Herr Dorn
Eckenerstraße 11
88045 Friedrichshafen
Telefon: (07541) 203 14 00
FAX: (07541) 203 8 14 00
rechnungspruefungsamt(at)friedrichshafen.de
Raum: 4.04 , 4. OG