In Friedrichshafen wurde bislang eine einheitliche Abwassergebühr für das Schmutz- und das Niederschlagswasser über die bezogene Frischwassermenge veranlagt. Diese Berechnungsweise ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 nicht mehr zulässig. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind daher verpflichtet, die bislang einheitliche Abwassergebühr in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben aufzuteilen („splitten“).
Die Stadt Friedrichshafen erzielt durch die Umstellung der Veranlagung keine höheren Einnahmen, da sich die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung nicht erhöhen, sondern lediglich verursachungsgerecht aufgeteilt werden.
Die Schmutzwassergebühr errechnet sich weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge, reduziert um den Anteil der Niederschlagswasserkosten. Die Niederschlagswassergebühr wird künftig auf der Grundlage der Dachflächen und versiegelten Flächen erhoben, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen abfließt.
Die Dachflächen und versiegelten Flächen der Grundstücke wurden durch die Stadt Friedrichshafen auf der Basis von Befliegungsdaten bereits ausgewertet und dokumentiert. Im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens erhalten die Grundstückseigentümer zur Überprüfung der festgestellten Daten einen Erhebungsbogen mit einer schematisierten Übersichtskarte des Grundstückes unter Angabe der einzelnen ermittelten Flächen. Dabei können gegebenenfalls nochmals Korrekturen vorgenommen und der Stadt Friedrichshafen zurück gemeldet werden.
Ausführliche Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr in Friedrichshafen: http://www.bfub.de/projekte/friedrichshafen/friedrichshafen_inhalt.html
Ausführliche Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr in Friedrichshafen:
http://www.bfub.de/projekte/friedrichshafen/friedrichshafen_inhalt.html
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88046 Friedrichshafen
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