Das Bauordnungsamt vertritt das öffentliche Baurecht. Bei baurechtlichen Verfahren wie Neu-, An-, Umbau, Nutzungsänderungen usw. müssen sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach dem Baugesetzbuch, der Landesbauordnung, örtlichen Richtlinien (z.B. Fahrradabstellanlagen) sowie aus sonstigen Rechtsbereichen (z. B. Naturschutz-, Immissionsschutz-, Wasser-, Gewerberecht) eingehalten werden.
Darüber hinaus erteilt das Bauordnungsamt Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen von Bebauungsplänen, nimmt fliegende Bauten wie Zelte oder Schaustellergeschäfte ab, führt das Baulastenverzeichnis und führt die Brandverhütungsschau durch. Der gesamte Denkmalschutz, Entwässerungsgesuche sowie die Gewährung von Zuschüssen für Schall- und Denkmalschutz obliegen dem Bauordnungsamt. Das Bauordnungsamt ist auch zuständig für so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Wenn etwa ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll, muss das Amt bescheinigen, dass jede dieser Wohnungen in sich abgeschlossen ist.
Wir verstehen uns als „Beratungsstelle Bauen“, in der fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen rund ums Bauen gerne behilflich sind.
Wir sorgen für eine schnelle Erteilung der Baugenehmigungen. Wenn sich die Ideen der Bauherren in einem Bauantrag konkretisiert haben, beteiligen wir zügig Angrenzer und Fachbehörden und beraten auch während des Verfahrens. Damit dem „Traum vom Bauen“ keine baurechtlichen Probleme mehr im Wege stehen.
Richtlinie für Fahrradabstellanlagen
Förderprogramm Schallschutz
Bauordnungsamt
Amtsleitung: B. Morlock
Technisches Rathaus
Charlottenstr. 12
88045 Friedrichshafen
bauordnungsamt(at)friedrichshafen.de
Telefon: (07541) 203 47 01
FAX: (07541) 203 47 20
Raum: 1.52