Das Amt für Vermessung und Liegenschaften (AVL) ist Ansprechpartner für Fragen rund um das städtische bebaute und unbebaute Grundstücksvermögen.
Die Kernaufgaben umfassen:
- den Erwerb, Verkauf und Tausch von Grundstücken zur strukturellen Weiterentwicklung der Stadt,
- der Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken in Friedrichshafen zur Betriebsansiedlung oder –erweiterung aufgrund Kontaktvermittlung und in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung SWF.
- den Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Raum Friedrichshafen, d.h. unbebaute Grundstücke, die je nach Ausgestaltung des Bebauungsplanes bzw. des geltenden Baurechtes mit einem Einzelhaus oder einer Doppelhaushälfte bebaut werden können. Die Baugebiete liegen im Raum Friedrichshafen, d. h. alle Stadtgebiete und Ortschaften, die zu Friedrichshafen gehören, werden sukzessive und moderat mit neuen Wohnbauflächen versorgt.
- die Verpachtung unbebauter, städtischer Grundstücke, wie z. B. landwirtschaftliche Grundstücke, Grünflächen, Stellplätze, Lagerflächen sowie der städtischen Klein- bzw. Schrebergärten.
- die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen extern genutzten Gebäude
- die Belange des geförderten Mietwohnungsbaus, der Wohnbauförderung sowie die Erstellung des Mietspiegels für frei finanzierte Wohnungen
- die Versorgung von Haushalten mit Wohnraum, welche auf dem Wohnungsmarkt schwer vermittelbar sind. Diese Wohnungen sind nicht für die Gründung eines dauerhaften Lebensmittelpunktes gedacht, sondern sollen der Stabilisierung der Wohnungssituation dienen. Die Wohnungen erfüllen lediglich einen sehr einfachen Standard und sind entsprechend preisgünstig. Die Belegung der Einheiten sowie die Auswahl der Mieter werden vom AVL teilweise im Benehmen mit dem örtlichen Sozialarbeiter vorgenommen.
- die Verwaltung und Neuvermietung verschiedener, im Eigentum der Stadt Friedrichshafen stehender Gastronomiebetriebe und Ladenlokale.
- die Abwicklung stadtinterner Vermessungsaufgaben sowie vermessungstechnischer Ingenieurleistungen für private und öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Lagepläne, Katasterauszüge und Bauvermessungen
- Betreuung und Administration des Geographischen Informationssystems (GIS) innerhalb der gesamten Stadtverwaltung
- Bewertung von Immobilien, Erstellung von Verkehrswertgutachten, Feststellung von Bodenrichtwerten und Vergleichspreisen
- Neuordnung von Grundstücken in Baugebieten mit Hilfe freiwilliger oder gesetzlicher Umlegungsverfahren
Zum Amt gehören folgende Abteilungen:
- Liegenschaftsabteilung
Die Liegenschaftsabteilung ist keine Behörde im klassischen Stil. Wir verstehen uns als Dienstleister für Privatpersonen und Unternehmen, welche ein städtisches Wohnbau-, Gewerbe- oder Industriegrundstück suchen. Zentrale Aufgabenbereiche sind die Grundstücksverwaltung, die Abwicklung des Grundstücksverkehrs sowie die enge Zusammenarbeit und Kooperation mit der Städtischen Wirtschaftsförderung (SWF). Durch die enge Zusammenarbeit mit der SWF und die Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen soll die Ansiedlung von neuen Unternehmen im Stadtgebiet verstärkt werden.
- Wohnungsverwaltung
Im Sachgebiet Wohnungsverwaltung werden die Wohnhäuser und Gewerbeobjekte der Stadt Friedrichshafen verwaltet sowie privatrechtliche Miet- und Eigentumsangelegenheiten der Stadt betreut. Weitere Aufgaben sind die Belange des geförderten Mietwohnungsbaus, der Wohnraumförderung sowie die Erstellung des Mietspiegels für frei finanzierte Wohnungen. Zur Wohnraumförderung und dem Mietspiegel werden umfangreiche Beratungsleistungen angeboten.
- Vermessungsabteilung
Hier werden alle Bau- und Ingenieurvermessungen bearbeitet, z.B. Bestandsauf-nahmen, Lagepläne, Bauabsteckungen usw. Daneben wird das Geographische Informationssystem (GIS) für die gesamte Stadtverwaltung koordiniert.
- Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss, ein unabhängiges Gremium von Sachverständigen, bewertet Immobilien. Es werden z.B. Bodenrichtwerte und Vergleichspreise veröffentlicht sowie Verkehrswertgutachten erstellt.
- Geschäftsstelle Umlegungsausschuss
Zuständig für die Neuordnung von Grundstücken in Baugebieten mit Hilfe freiwilliger oder gesetzlicher Umlegungsverfahren.