Geschäftsordnung für das Fischbacher Bürgerforum
§ 1 Name, Sitz , Aufgaben und Wirkungskreis
- Das Fischbacher Bürgerforum trägt den Namen „Fischbacher Runde“ (FR)
- Sitz der FR ist der Friedrichshafener Stadtteil Fischbach
- Der Wirkungskreis umfasst die Friedrichshafener Stadtteile Fischbach, Manzell und Spaltenstein 4. Die wesentlichen Aufgaben der FR sind
- Das Interesse der Bürgerschaft an den Vorgängen im Stadtteil Fischbach zu wecken und positive Eigeninitiativen der Bürger für Fischbach zu unterstützen
- Notwendige Maßnahmen für den Stadtteil zu identifizieren und deren Verwirklichung durch konstruktive Verhandlungen mit der Stadtverwaltung zu erreichen
- Die Identifikation der Bürger mit dem Stadtteil zu fördern
- Beratung und Unterstützung der Stadtverwaltung und des Gemeinderates bei der Planung und Umsetzung von Projekten im Stadtteil, bei denen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten für die Stadtverwaltung hilfreich sind
- Herausgabe des Fischbacher Ortsblättles; Bestellung, Kontrolle und Entlastung des Redaktionsteams
§ 2 Organe
- Fischbacher Runde (FR)
- Leitungsteam (LT)
Die Mitglieder der FR und des LT erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
§ 3 Mitgliedschaft
Fischbacher Runde
- Über Mitgliedschaften in der FR entscheidet die FR per Ehrheitsbeschluss.
- Mitglieder der FR sind Vertreter der Vereine und gesellschaftlicher Gruppierungen verschiedener Art, die in Fischbach wohnenden Mitglieder des Gemeinderates und der städt. Ansprechpartner für den Stadtteil Fischbach.
- Stimmberechtigt sind lediglich die offiziellen Vertreter der Vereine und Gruppierungen. 4. Pro Verein/Gruppierung können max. 2 Vertreter als Mitglieder an den Sitzungen der FR teilnehmen; stimmberechtigt ist aber nur 1 Vertreter, der jeweils zu benennen ist.
- Vertreter politischer Parteien, die in Friedrichshafen organisiert sind, können Mitglied in der FR werden, wenn sie offiziell von ihrer Partei dazu benannt sind und wenn sie in Fischbach wohnen. Sie sind nicht stimmberechtigt.
- Die Leitung der FR sowie die Festlegung der Tagesordnung obliegt dem Vorsitzenden des LT oder einem vom LT bestimmten Mitglied des LT.
- Einladungen mit Tagesordnungen für die Sitzungen der FR und des LT ergehen mindestens 14 Tage vor den Sitzungen.
Leitungsteam
- Das LT besteht aus dem Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden, dem Schriftführer und Beisitzern.
- Die Mitglieder des LT werden von der FR aus deren Mitte gewählt.
- Die Funktionen im LT werden durch dieses selbst besetzt.
- Mitglieder des Gemeinderats und Vertreter politischer Parteien, die nur in dieser Funktion Mitglied der FR sind, können dem LT nicht angehören.
- Scheidet ein Mitglied aus dem LT aus, schlägt der Verein/die Gruppierung, für den/die dieses Mitglied dem LT angehört hat, einen Nachfolger vor. Die FR entscheidet über die Mitgliedschaft im LT.
- Das Leitungsteam sollte in der Regel monatlich tagen, mindestens aber einmal in zwei Monaten.
- FR und LT haben die Möglichkeit, zur Erledigung bestimmter Aufgaben die Beratung und Mithilfe interessierter und fachkundiger Bürger in Anspruch zu nehmen.
§ 4 Sitzungen und Zuständigkeiten
- Die FR trifft sich i.d.R. vierteljährlich. Die Sitzungen sind i.d.R. öffentlich.
- Die FR nimmt die Berichte des LT zur Kenntnis, gibt dem LT weitere Aufgaben vor und legt neue Projekte fest.
- Die FR ist gegenüber dem LT weisungsbefugt.
- Das LT setzt die Empfehlungen und Beschlüsse der FR um und erledigt die operative Arbeit.
- In der Regel vierteljährlich informiert das LT die FR über die geleistete Arbeit und berät sich mit der FR über das weitere Vorgehen und weitere Projekte.
§ 5 Wahlen und Abstimmungen
1. Wahlen finden in der FR und im LT schriftlich und geheim statt. Es kann
offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
2. In der FR haben Vereine/Gruppierungen jeweils 1 Stimme. Vor
Abstimmungen sind die Stimmberechtigungen festzustellen.
3. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit
ist der Antrag abgelehnt.
4. Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
§ 6 Niederschriften
Von den Sitzungen der FR und des LT sind Niederschriften zu fertigen. Diese sind in der nächsten Sitzung des jeweiligen Gremiums zu genehmigen.
Gefasste Beschlüsse werden, soweit vom jeweiligen Gremium gewollt, im Fischbacher Ortsblättle veröffentlicht.
§ 7 Amtszeiten
- Die Amtszeit der FR ist unbegrenzt.
- Die Amtszeit des LT beträgt 2 Jahre.
§ 8 Auflösung und Änderung der Geschäftsordnung
Fischbacher RundeDie Auflösung der FR oder des LT erfolgt durch einen Beschluss der FR mit 2/3- Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder.
Änderungen der Geschäftsordnung erfolgen durch Beschluss der FR mit mindestens der Hälfte der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder.
Das bei einer Auflösung von FR und LT vorhandene Vermögen geht an eine gemeinnützige Einrichtung in Fischbach.