Der Ortschaftsrat ist ein eigenes Beschluss-Gremium, das die Interessen der Ortschaft gegenüber der Gesamtstadt vertritt. Er hat die gleichen Funktionen und Aufgaben wie ein beschließender Ausschuss und berät die örtliche Verwaltung. Er hat ein Anhörung und Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Der Ortsvorsteher wird vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat gewählt. Er ist hauptamtlicher Vertreter des Oberbürgermeisters in der Ortschaft und führt den Vorsitz im Ortschaftsrat.
Ortsverwaltung und Ortschaftsrat Ailingen
Ortsverwaltung und Ortschaftsrat Ettenkirch