Die LUBW führte zwischen Februar und Oktober 2009 das Projekt „Großräumige Ermittlung von Funkwellen in Baden-Württemberg" durch. Das Messprogramm wiederholte an ca. 600 Messpunkten die in den Jahren 2001 bis 2003 erstmals durchgeführten Untersuchungen an damals 895 Messpunkten. Die Messungen erfolgten durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH in Kooperation mit dem Institut für Hochfrequenztechnik der Universität Stuttgart. Die LUBW begleitete die Erhebungen.
In vier Regionen Baden-Württembergs (Stuttgart, Heidelberg-Mannheim, Freiburg und Oberschwaben) wurden die Feldstärken der einwirkenden hochfrequenten elektromagnetischen Wellen in einem vorgegebenen Gitternetz mit zwei Kilometer Maschenweite erfasst, dokumentiert, ausgewertet und wissenschaftlich beurteilt. Die Messorte wurden unabhängig von Standorten von Funksendeanlagen festgelegt. Die Anzahl der Messpunkte in den Gemeinden ist daher ausschließlich von der Gemeindefläche abhängig. Das Konzept der Rastermessungen ist notwendig, um repräsentative Aussagen für die gesamte Fläche zu erhalten.
Von besonderem Interesse war dabei die Stadt Friedrichshafen, die seit 2007 als „T-City― verstärkt den Ausbau von Breitband-Mobilfunkdiensten wie UMTS forciert. Folgerichtig zeigen sich in Friedrichshafen die höchsten UMTS-Immissionen im Untersuchungsgebiet. Auch das Immissi-onsverhältnis von GSM zu UMTS verschob sich für das Stadtgebiet von Friedrichshafen von einem typischen Wert von über 5 für das Gesamtgebiet zu nur noch 3,6. Die Gesamtimmission des Mobilfunks (GSM und UMTS) liegt hingegen mit 0,52 % als Durchschnitt über das Stadtgebiet in der Größenordnung der mittleren Mobilfunkimmissionen für alle vier Untersuchungsgebiete. (S. 74)
Weiterführende Informationen zum Funkwellen-Messprojekt 2009 unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/64157 zum Download.
Die Verwaltung wird dennoch städtische Grundstücke und Gebäude für die Errichtung von Anlagen des Mobilfunks durch private Betreiber nur dann zur Verfügung stellen, wenn sie keiner sensiblen Nutzung dienen, z.B. als Kindergarten bzw. Kindertagesstätte, Schule, Alten- und Pflegeheim oder Krankenhaus. Die Verwaltung wird Standortanfragen der städtischen Liegenschaften für neue Mobilfunkanlagen dem Technischen Ausschuss und ggf. dem jeweiligen Ortschaftsrat zur Beratung und Entscheidung mit einer Immissionsprognose für die nähere Umgebung vorlegen.
Verfahrenspflichtige Standort-Anfragen der Mobilfunkbetreiber auf privaten Grundstücken werden dem Technischen Ausschuss und ggf. dem jeweiligen Ortschaftsrat zur Beratung und Entscheidung ohne Immissionsprognose vorgelegt, weil es keine rechtliche Handhabe gibt, eine Immissionsprognose für die Genehmigung zu verlangen. Solange der Betreiber eine Standortbescheinigung von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erhält, ist die Aufstellung einzelner Antennen nicht zu verhindern.
Die Verwaltung wird jährlich im Umweltausschuss über die Entwicklung der Mobilfunk-Infrastruktur in Friedrichshafen, namentlich über neu in Betrieb genommene sowie geplante Mobilfunkanlagen berichten und die Öffentlichkeit darüber informieren.
Die Hauptstrahlenbelastung im Zusammenhang mit dem allgegenwärtigen Mobilfunk geht jedoch von den Handys aus. Deshalb ist jeder Nutzer im Zweifel selbst aufgefordert, die Geräte nicht unnötig in Betrieb und von Kleinkindern fern zu halten, keine Dauergespräche zu führen und strahlungsarme Modelle zu erwerben. Die Verwaltung wird die Bevölkerung fortlaufend über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Untersuchungsergebnisse über die Langzeitfolgen der Mobilfunkstrahlung unterrichten.
Dipl.-Agrar-Biologe
Umwelt- und Immissionsschutz, Umweltmanagement, stellv. Abteilungsleitung
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
(Abteilung Umwelt und Naturschutz)
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