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Lärm & Schallschutz

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Lärm

In Friedrichshafen fühlen sich die Bürger am häufigsten durch Straßen- und Fluglärm beeinträchtigt. In den Sommermonaten kommen Belastungen der Anwohner durch Freizeitlärm zahlreicher Feste hinzu. Lärm ist ein Belastungsfaktor, der oft subjektiv störend wirkt. Er kann dadurch Stress verursachen, auch wenn er unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegt.

Lärmaktionsplan: Am 16. Mai 2011 wurde der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen beschlossen. Informieren Sie sich über die Lärmproblematik, die Ergebnisse der Lärmkartierung und über die geplanten Maßnahmen. Alle Infos zum Lärmaktionsplan

Fluglärm

Die Dauerschallpegel des Flugverkehrs liegen in Friedrichshafen seit vielen Jahren unter den Grenzwerten der Betriebsgenehmigung des Flughafens und sind von 1998 bis 2001 sogar leicht gesunken (A12-Flugverkehr.pdf). Die meisten Anwohner der Einflugschneise sind aber der Meinung, dass der Flugverkehr lauter geworden ist. Das erklärt sich dadurch, dass die Zahl der Flüge und insbesondere die Zahl der größeren Maschinen zugenommen hat, deren Lärm stärker wahrgenommen wird, als es die berechneten Dauerschallpegel widerspiegeln.

Mit den drei Fluglärmzonen des freiwilligen städtischen Schallschutzprogramms, die schon ab 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts eine Bezuschussung von Schallschutzfenstern ermöglichen, können sich die Anwohner in geschlossenen Räumen im Sinne der Gesundheitsvorsorge ausreichend vor Fluglärm schützen.

Ausweisung von gesetzlichen Fluglärmschutzzonen

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2010 die Verordnungen zur Ausweisung der Fluglärmschutzzonen für die Flughäfen in Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden, Friedrichshafen und Mannheim beschlossen. Die Verordnungen sind nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 29. Dezember 2010, Seiten 1126 ff. am 30. Dezember 2010 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat die Fluglärmgesetz-Zuständigkeitsverordnung in Kraft. Nach dieser Vorschrift sind für die Entscheidungen über Ausnahmen von Bauverboten die Regierungspräsidien, für die Festsetzung von Entschädigungszahlungen die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften) zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich eine Fluglärmschutzzone ausgewiesen ist.

Nach dem Fluglärmgesetz 2007 war für den Flughafen Friedrichshafen (internationaler Code: EDNY) ein Lärmschutzbereich festzusetzen. Die Rechtsverordnung, die Karten der berechneten Schutzzonen, sowie die zugehörigen Protokolle und Flugdaten für diesen Flugplatz sind auf folgendem Link der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zusammengestellt: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/67362

Straßenlärm

Im Jahr 1993 hat der Gemeinderat beschlossen, die Ausdehnung der Förderung von Schallschutzfenstern in wenigen Straßen auf alle Hauptstraßen mit einem Lärmpegel von > 70 dB(A) tags auszudehnen. In den letzten zehn Jahren hat der Verkehr, namentlich der Lkw-Verkehr, auf den meisten Hauptstraßen weiter zugenommen. Zudem haben sich einige Verkehrsströme durch die Inbetriebnahme der B31 im Dezember 2001 deutlich verlagert. In den Jahren 2003 und 2004 wurden in den am stärksten belasteten Hauptstraßen Verkehrszählungen durchgeführt, auf deren Grundlage das Straßenlärmgutachten 2005 erstellt wurde. Der Indikator A09-Lärmbelastung.pdf des Nachhaltigkeitsberichtes 2005 zeigt, dass es wenige Straßenabschnitte gibt, in denen die Lärmbelastung am Tag abgenommen hat, aber etliche Straßen, in denen die Lärmbelastung nachts zugenommen hat.  

Förderprogramm Schallschutz

Die Stadt Friedrichshafen hat seit 1994 bis 2004 für Lärmschutzfenster in der Einflugschneise des Flughafens und an stark lärmbelasteten Hauptstraßen insgesamt ca. 672.000,- EUR für 322 Anträge bewilligt - die allermeisten Anträge (286) hiervon betreffen Gebäude in der Einflugschneise. Das Förderprogramm bezuschusst bewohnte Altgebäude (Baujahr bis 1992) (A09b-Förderprogramm Schall.pdf).

Im Zuge der Fortentwicklung des Programms wurde 2001 beim Fluglärm der Geltungsbereich erweitert und in die o.g. drei Zonen gestaffelt. An stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, die tagsüber einem Dauerschallpegel von mindestens 70 dB(A) ausgesetzt sind, können Schallschutzfenster bezuschusst werden. Ab 2006 ist auch die Bezuschussung von Gebäuden in Straßen mit einer Überschreitung des Nachtwertes von 60 dB(A) möglich.

Die aktuellen Förderrichtlinien (2006) mit dem dazu gehörenden Antragsformular erhalten Sie beim Bauordnungsamt und beim BSU/Abteilung Umwelt und Naturschutz oder Sie können sie hier als PDF-Dokumente herunterladen.

Der Förderantrag ist beim Bauordnungsamt in der Charlottenstraße 12 einzureichen.

Festlärm

In der Kernstadt und den Ortschaften finden im Sommerhalbjahr zahlreiche Festveranstaltungen im Freien statt. Jedes Jahr gibt es Klagen von Anwohnern und Besuchern über Lärm und zu laute Musik bis weit in die Nachtstunden. Nachdem solche Beschwerden in vielen Städten gerichtliche Auflagen für die Festveranstalter nach sich zogen, hat das Amt für Umwelt und Naturschutz erstmals 1998 orientierende Lärmmessungen durchgeführt. Diese bestätigten, dass in vielen Fällen die geltenden Vorschriften (TA Lärm für Seltene Ereignisse, Freizeitlärm-Richtlinie und DIN 15905 Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen) nicht eingehalten wurden. Nach erneuten Anwohnerbeschwerden im Jahr 2000 wurden von nun an jedes Jahr beim Seehasenfest, Kulturufer, Kulinarischen Stadtfest und dem Ailinger Dorffest stichprobenartige Lärmmessungen durchgeführt und diverse Lärmreduktionen erreicht.

Nach den Kriterien für seltene Lärmereignisse sollten Veranstaltungen im Freien an 10-14 Tagen im Jahr an benachbarten Wohngebäuden einen Dauerschallpegel von 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts nicht überschreiten. Diese Grenzwerte liegen z.B. tagsüber 15 Dezibel und nach 22 Uhr 10 Dezibel über den sonst geltenden Lärmpegeln (abhängig vom Gebietstyp). Nach der DIN 15905 für Schallpegel bei Musikveranstaltungen ist in 3 Meter Entfernung bei 2 Stunden Spielzeit ein Dauerschallpegel von höchstens 98 dB(A) einzuhalten. Für einzelne Feste gibt es Sonderregelungen, die bei der Stadtverwaltung zu erfragen sind.

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Service

Ansprechpartner:

Jürgen Schock

Dipl.-Agrar-Biologe
Umwelt- und Immissionsschutz, Umweltmanagement
, stellv. Abteilungsleitung
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
(Abteilung Umwelt und Naturschutz)
Tel.: (07541) 203 21 92
Fax: (07541) 203 8 21 92
j.schock(at)friedrichshafen.de