Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen oder elektromagnetischen Feldern auf Mensch und Umwelt, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Prozesse freigesetzt werden (Emissionen). Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern oder so zu begrenzen, damit Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen für die Bevölkerung und die Umwelt vermieden beziehungsweise reduziert werden.
Beeinträchtigungen der Umwelt und der Gesundheit werden in Friedrichshafen hauptsächlich durch die verkehrsbedingten Luftschadstoff- und Lärmimmissionen hervorgerufen. Die elektromagnetischen Immissionen spielen in Friedrichshafen eine untergeordnete Rolle.
Das Förderprogramm Schallschutz der Stadt Friedrichshafen bezuschusst Schallschutzfenster in bewohnten Altgebäuden (Baujahr bis 1992) in den drei Förderzonen der Einflugschneise sowie in stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, die tagsüber einem Dauerschallpegel von mindestens 70 dB(A) oder nachts mindestens 60 dB(A) ausgesetzt sind. Die Förderzonen der Einflugschneise sowie die aktuellen Förderrichtlinien (2006) mit dem dazu gehörenden Antragsformular können Sie im rechten Fenster als PDF-Dokumente herunterladen.
Der Förderantrag ist beim Bauordnungsamt in der Charlottenstraße 12 einzureichen.
Dipl.-Agrar-Biologe
Umwelt- und Immissionsschutz, Umweltmanagement, stellv. Abteilungsleitung
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
(Abteilung Umwelt und Naturschutz)
Tel.: (07541) 203 21 92
Fax: (07541) 203 8 21 92
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