Mit der Landesverwaltungsreform Baden Württemberg wurde die Stadt Friedrichshafen im Jahr 2005 für Naturdenkmale im Stadtgebiet zuständig.
Naturdenkmale nach §28 BNatSchG unterteilen sich in zwei Gruppen:
Für die Flächenhaften Naturdenkmale (FND) in der Verordnung des Landratsamtes Bodenseekreis von 1993 wurde von der Abteilung Umwelt und Naturschutz im Jahr 2007 eine Pflege und Entwicklungskonzeption erstellt, um Optimierungen der Biotopqualität und bei Nutzungen vornehmen zu können. Insgesamt sind derzeit elf FND’s im Stadtgebiet ausgewiesen mit einer Gesamtfläche über zehn Hektar. Bei den Lebensraumtypen handelt es sich um Kalkquellenmoore, Orchideen- Sumpfwiesen und artenreiche Streuwiesen sowie Röhrichte. Im Jahr 2009 wurden in allen Naturdenkmalen die Schutzgebietsschilder erneuert und Informationstafeln für Besucher aufgestellt.
Bei den Naturdenkmalen/ Einzelschöpfungen (END) sind in Friedrichshafen insgesamt 48 Gehölze bzw. Bäume ausgewiesen. Dabei handelt es sich zum einen um alte amerikanische Mammutbäume (Wellingtonien) und zum anderen um besonders markante großkronige heimische Laubbäume (z. B. Linden, Kastanien, Buchen und Stieleichen).
Das Amt für Bürgerservice Sicherheit und Umwelt hat mit der 3. Verordnung für Naturdenkmale im Jahr 2011 nunmehr 19 Bäume in 17 ENDs neu ausgewiesen. Die letzten Ausweisungen erfolgten 1989 und 1997 durch das Landratsamt.
Den Verordnungstext und die Übersichtskarte finden sie rechts unter Downloads.
Dipl.-Biologe Umwelttechnik
Natur- und Gewässerschutz, Umweltverträglichkeit
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
(Abteilung Umwelt und Naturschutz)
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