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Kurzzeitpflege

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Kurzzeitpflege


Die Leistungen der Kurzeitpflege werden, sofern Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt, in einem festgelegten Umfang durch die Pflegekasse finanziert. Pro Jahr kann die Kurzzeitpflege für höchstens vier Wochen in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt für die entsprechenden Aufwendungen Kosten bis zu 1.432,- EUR pro Jahr.
Reichen die eigenen Mittel unter Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekasse nicht aus, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe weitere Kosten übernommen werden.

Vor der Wahl des Hauses sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Werden Tages strukturierende Angebote gemacht?
  • Sind die Plätze durch die Pflegekasse anerkannt?
  • Wie hoch sind die Tagessätze?
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Service

Anbieter von Kurzzeitpflegeplätzen:

In der Regel haben die Friedrichshafener Pflegeheime ein bis zwei Plätze für Kurzzeit-Pflege. Auch die Pflegeheime im Landkreis stellen Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.


Franziskuszentrum (6 separate Kurzeitpflegeplätze)
Pflegeheim für jüngere und ältere Menschen / stationäres Hospiz
Franziskusplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel: (07541) 9 23 40
Fax: (07541) 9 23 41 30
fz.verwaltung(at)st.anna-hilfe.de
http://www.st.anna-hilfe.de



Nähere Informationen:

Seniorenberatung
Amt für Familien, Jugend und Soziales
Adenauerplatz 1, 3.OG
D-88045 Friedrichshafen   
Tel: (07541) 203 31 34
w.heiliger(at)friedrichshafen.de