Teilstationär meint die Aufnahme eines Patienten in einer Versorgungseinrichtung über einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden, meistens tagsüber für einen bestimmten Zeitrahmen. Vergleichbar mit der Stundenzahl eines Arbeitstages von ca. 8 Stunden täglich. Ob diese Behandlung auch am Wochenende stattfindet ist unterschiedlich geregelt. Im Gegensatz zur ambulanten Behandlung mehr Betreuungs- und Versorgungsaufwand.

Tagespflege bedeutet, dass ein älterer, auch pflegebedürftiger und verwirrter Mensch tagsüber in der Regel von 8.00 bis 16.30 Uhr in einem Pflegeheim betreut und beschäftigt werden kann.
Kurzzeitpflege ist ein teilstationäres Angebot in einer stationären Pflegeeinrichtung und ist dann erforderlich, wenn entweder die pflegende Person infolge Krankheit oder Urlaub ausfällt oder wenn zwischen Krankenhausentlassung und häuslicher Pflege eine Übergangslösung gesucht wird.
Seniorenberatung
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Raum: 3.21
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