Der vom Landratsamt eingerichtete Fahrdienst für Schwerbehinderte soll mit dazu beitragen, Schwerstbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Teilnahme berechtigt sind Personen, die in ihrer Bewegungsfreiheit nicht nur vorübergehend wesentlich behindert und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Sondermerkmal „aG“ oder „H“ sind und die
Behinderte, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten auf Antrag vom Kreissozialamt einen Berechtigungsausweis. Die Antragsformulare sind beim Amt für Soziales im Rathaus sowie bei den Ortsverwaltungen erhältlich.
Inhaber des Berechtigungsausweises haben Anspruch auf 6 Freifahrten, höchstens 150 Beförderungskilometer monatlich, unabhängig von den Einkommensverhältnissen.
Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten. Es dürfen nur Fahrten innerhalb des Bodenseekreises oder in einem Umkreis von 25 km von der Wohnung des Berechtigten aus durchgeführt werden. Fahrten zu ärztlichen oder sonstigen therapeutischen Behandlungen können nicht im Rahmen dieses Fahrdienstes durchgeführt werden.
Arbeiterwohlfahrt
Tel. 32121
Margaretenstr. 11
Fraternität (nur für Mitglieder)
Tel. 23063
Malteser Hilfsdienst
Tel. 375160
Für Kluftern, Lipbach, Efrizweiler zusätzlich:
Richard u. Adelgunde Müller-Stiftung
Tel. 07544/3377
Tannenriedweg 2