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Die wichtigsten Aufgaben der ambulanten Krankenpflegedienste sind: Pflegeberatungsgespräche (u. a. Finanzierung der Pflege), Anleitung und Unterstützung pflegender Angehöriger, sowie die Grundpflege.
Grundpflege:
- Körperpflege (Waschen, Baden usw.)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation (Geh- und Bewegungshilfe)
- Hilfe bei Ausscheidung und Inkontinenz
- Lagerungen
Behandlungspflege auf ärztl. Verordnung wie z. B.
- Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel
- Puls- und Blutdruckkontrollen
- Betreuung bei künstlicher Ernährung oder Infusion
- Katheter- und Stomaversorgung
- Überwachung von Schmerztherapie
- Organisation von Pflegehilfsmitteln/Technischen Hilfen
Hauswirtschaftliche Versorgung wie z. B.
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Pflege von Wäsche und Kleidung
- Reinigung der Wohnung
- Einkauf
Die genannten Leistungen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen des Pflegeversicherungsgesetzes durch die Pflegekassen finanziert.
Reichen diese Mittel nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zuschuß durch die Sozialhilfe bestehen.
Vor der Wahl des Pflegedienstes sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter/innen?
- Wie viele Pflegekräfte werden voraussichtlich höchstens im Einsatz sein?
- Inwieweit werden die Lebensgewohnheiten der pflegebedürftigen Person berücksichtigt?
- Ist der Dienst rund um die Uhr erreichbar, falls erforderlich?
- Wird ein Pflegevertrag abgeschlossen?
- Erhält die pflegebedürftige Person (bzw. deren Vertreter) eine Kopie der Abrechnung mit der Kasse?